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   BVerwG, 16.09.1977 - VII C 44.75   

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BVerwG, 16.09.1977 - VII C 44.75 (https://dejure.org/1977,934)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1977 - VII C 44.75 (https://dejure.org/1977,934)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1977 - VII C 44.75 (https://dejure.org/1977,934)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten - Verwaltungsgericht - Örtliche Zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1173 (Ls.)
  • MDR 1978, 340
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81

    Mängel des Asylverfahrens - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Asylantrag -

    Die von ihn aufgeworfene Frage nach der örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin würde sich in einem Revisionsverfahren, das die Überprüfung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin zum Gegenstand hätte, nicht stellen, da nach § 173 VwGO, § 549 Abs. 2 ZPO das Revisionsgericht im Falle eines vorausgegangenen Berufungsverfahrens nicht prüft, ob das Gericht des ersten Rechtszugs örtlich zuständig war (vgl. Beschluß vom 15. September 1977 - BVerwG 7 C 44.75 - Buchholz 303 § 549 Nr. 1).
  • BVerwG, 02.10.1989 - 4 B 136.89

    Ausschluss der Rüge der örtlichen Zuständigkeit allgemein für den dritten

    Nach § 549 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 173 VwGO auch für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gilt (vgl. Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 44.75 - Buchholz 303 § 549 ZPO Nr. 1 = MDR 1978, 340), prüft das Revisionsgericht nicht, ob das Gericht des ersten Rechtszugs sachlich oder örtlich zuständig war.
  • BVerwG, 04.05.1984 - 2 C 38.82

    Sprungrevision - Revision - Verwaltungsgericht - Örtliche Zuständigkeit

    Dies gilt auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, da hier § 549 Abs. 2 ZPO gemäß § 173 VwGO entsprechend anzuwenden ist (Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 44.75 - [Buchholz 303 § 549 ZPO Nr. 1 = MDR 1978, 340] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 840.81

    Örtliche Zuständigkeit des Gericht des ersten Rechtszugs - Handlungsfähigkeit

    Die von ihm aufgeworfene Frage nach der örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin würde sich in einem Revisionsverfahren, das die Überprüfung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin zum Gegenstand hätte, nicht stellen, da nach § 173 VwGO, § 549 Abs. 2 ZPO das Revisionsgericht im Falle eines vorausgegangenen Berufungsverfahrens nicht prüft, ob das Gericht des ersten Rechtszugs örtlich zuständig war (vgl. Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 44.75 - Buchholz 303 § 549 ZPO Nr. 1).
  • BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 615.81

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im

    Die von ihm aufgeworfene Frage nach der örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin würde sich in dem erstrebten Revisionsverfahren, das die Überprüfung eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin zum Gegenstand hätte, nicht stellen, da nach § 173 VwGO, § 549 Abs. 2 ZPO das Revisionsgericht im Falle eines vorausgegangenen Berufungsverfahrens nicht prüft, ob das Gericht des ersten Rechtszugs örtlich zuständig war (vgl. Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 44.75 - Buchholz 303 § 549 ZPO Nr. 1).
  • BVerwG, 01.10.1981 - 9 B 2952.81

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges durch das

    Diese Vorschrift gilt gemäß § 173 VwGO für das Verwaltungsstreitverfahren entsprechend (BVerwG, Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 44.75 - Buchholz 303 § 549 ZPO Nr. 1, MDR 1978.340).
  • BVerwG, 19.10.1978 - 7 B 157.78

    Vergabe von Studienplätzen - Zentralstelle - Zulässigkeit eines Zweitstudiums -

    Daß die Regelung des § 9 Abs. 3 VergabeVO mit Art. 12 GG vereinbar ist, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 43, 291 [363 ff.]) und des beschließenden Senats (Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 44.75 -).
  • BVerwG, 19.10.1978 - 7 B 188.78

    Zulassung zum Zweitstudium

    Daß die Regelung des § 9 Abs. 3 2. DVO mit Art. 12 GG vereinbar ist, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 43, 291 [363 ff.]) und des beschließenden Senats (Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 44.75 -).
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